Schülzchen & Berg beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrecht und Zivilrecht
Arbeitsrecht
Wir beraten Sie sowohl bei allen Fragestellungen, die beim Abschluss eines Arbeitsvertrages und während des bestehenden Arbeitsverhältnisses auftreten wie auch bei solchen, die bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses entstehen. Daneben beraten wir Unternehmen umfassend in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen. Einen weiteren Schwerpunkt unserer außergerichtlichen Tätigkeit bildet die Beratung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Unternehmen oder Unternehmensteilen.
Wir vertreten bundesweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei sind wir insbesondere für Unternehmen aus den Bereichen Handel und Industrie, für Forschungs-, Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie öffentliche Arbeitgeber tätig.
Zivilrecht
Wir beraten Sie bei der Erstellung von Verträgen, vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Verträgen und machen Ihre offenen Forderungen im Rahmen des Inkassos geltend. Wir vertreten hierbei bundesweit vor allem Unternehmen aus Handel und Handwerk, Bildungseinrichtungen sowie Energieversorger.
Daneben übernehmen wir für Sie die Abwicklung von Verkehrsunfällen und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die ohne anwaltliche Hilfe häufig zu Nachteilen für den Geschädigten führt.
In Rechtsgebieten, die nicht zu unserer Kernkompetenz gehören, arbeiten wir mit bewährten Kooperationspartnern zusammen, die hier in Abstimmung mit uns erfolgreich Ihre Interessenvertretung übernehmen.